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AGB

Bitte beachten Sie, dass die Bestellabwicklung über die SoulAr GmbH & Co. KG erfolgt.

1. Geltungsbereich

1.1. Soular betreibt unter der Domain „smartlock.de" einen Online-Shop für Elektronikwaren, insbesondere für elektromechanische Türschlösser („Smart Locks") und entsprechendes Zubehör. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: „AGB" genannt) gelten für sämtliche Willenserklärungen, Verträge und rechtsgeschäftlichen oder rechtsgeschäftsähnlichen Handlungen von Soular mit ihren Kunden (nachfolgend „Kunde" genannt) im Zusammenhang mit den Käufen im Online-Shop unter www.smartlock.de. Gegenbestätigungen des Kunden als Unternehmer (vgl. Ziff. 2.2.) unter Hinweis auf seine eigenen Geschäfts- und/oder Einkaufsbedingungen wird ausdrücklich widersprochen; diese werden nicht Bestandteil von Vereinbarungen, wenn nicht die Bedingungen durch Soular ausdrücklich bestätigt werden.

1.2. Ist der Kunde Unternehmer (vgl. Ziff. 2.2.), gelten diese AGB ab erstmaliger Einbeziehung auch für alle zukünftigen Rechtsgeschäfte der Parteien. Spätere Änderungen können nach Maßgabe der Ziffer 17. dieser AGB erfolgen.

2. Begriffsbestimmungen

2.1. „Verbraucher" im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die den Vertrag zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

2.2. „Unternehmer" im Sinne dieser AGB ist jeder Kunde, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

3. Vertragsschluss

3.1. Die Angebotspalette auf der Website von www.smartlock.de ist unverbindlich. Der Kunde gibt mit seiner Bestellung ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages ab. Die anschließend von Soular verschickte Eingangsbestätigung und etwaige Statusberichte stellen noch keine Annahme des Angebots dar. Soular kann das Angebot des Kunden innerhalb von 5 Tagen, im Falle von Unternehmern als Kunden (vgl. Ziff. 2.2.) innerhalb von zwei Wochen, nach Bestelleingang durch eine ausdrückliche Erklärung annehmen. Mit Zugang der Annahmeerklärung (Auftragsbestätigung) kommt der Vertrag zustande. Das Absenden der bestellten

Ware und die Bestätigung des Versands an den Kunden stehen einer ausdrücklichen Annahmeerklärung durch Soular gleich; dies gilt nicht, wenn der Kunde als Zahlungsart Vorkasse gewählt hat. Bei Zahlungsart Vorkasse erfolgt die Annahmeerklärung von Seiten Soular durch Auftragsbestätigung und Aufforderung zur Zahlung per E-Mail. In allen anderen Fällen, in denen der Kunde bereits im Bestell-vorgang eine Zahlung an Soular auslöst, liegt bereits in der Freigabe des Zahlungsvorgangs bzw. in der Annahme des Kaufpreises die verbindliche Annahme des Kaufvertrages durch Soular vor.

3.2. Für den Vertragsschluss stehen folgende Sprachen zur Verfügung: deutsch und englisch. Der Kunde stimmt zu, dass die Kommunikation zwischen Soular und dem Kunden in Bezug auf Verträge und Rechnungen in elektronischer Form erfolgt.

4. Lieferung

4.1. Soular beliefert den Kunden, auch wenn er aus einem anderen EU-Mitgliedstaat bestellt, ausschließlich an eine angegebene Lieferadresse innerhalb der Bundesrepublik Deutschland. Speditionslieferungen (nicht paketversandfähige Ware) erfolgen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ausschließlich an Lieferadressen auf dem Festland (Ausschluss der Inselbelieferung).

4.2. Soular liefert eine aus mehreren Waren bestehende Bestellung grundsätzlich einheitlich aus. Im Falle der Teillieferung auf speziellen Kundenwunsch werden zusätzlich die Versandkosten gemäß Ziffer 5. für jede Teillieferung berechnet.

4.3. Bei nicht paketversandfähiger Ware (Großgeräte) erfolgt die Auslieferung per Spedition bis zur Bordsteinkante.

4.4. Zur Gewährleistung der flächendeckenden Rücknahme der Verkaufsverpackungen ist Soular an einem Entsorgungssystem im Sinne des § 7 Absatz 1 des Verpackungsgesetzes beteiligt. Der Kunde als Verbraucher (vgl. Ziff. 2.1.) kann die Verkaufsverpackungen daher an jeder vorgesehenen Sammelstelle des Entsorgungssystems zurückgeben.

5. Preise, Versandkosten, Zahlung

5.1. Sofern nicht anders vereinbart, gelten für Kunden als Verbraucher (vgl. Ziff. 2.1.) die Preise zum Zeitpunkt der Bestellung, für Kunden als Unternehmer (vgl. Ziff. 2.2.) die Preise am Tag der Auslieferung. Alle Preise verstehen sich zzgl. Verpackungs- und Versandkosten, die bei der Bestellung gesondert ausgewiesen werden. Die Preise verstehen sich bei Kunden als Unternehmer (vgl. Ziff 2.2.) zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Erfolgt die Lieferung aufgrund ausdrücklicher individueller Vereinbarung zwischen dem Kunden und Soular als Nachnahmesendung, trägt der Kunde außerdem für jede einzelne Nachnahmesendung die Nachnahme- und Geldübermittlungsgebühren, die ebenfalls bei der Bestellung gesondert ausgewiesen werden. Ist der Kunde Unternehmer (vgl. Ziff. 2.2.), trägt der Kunde zudem die Versicherungskosten im Sinne der Ziffer 12.4. Alle aktuellen Preise, Kosten und Gebühren sowie die AGB sind in ihrer jeweils aktuellen Fassung unter www.smartlock.de abrufbar.

5.2. Soweit nicht anders vereinbart, steht dem Kunden als Zahlungsart „PayPal Plus" zur Verfügung. Erfolgt die Zahlung per Kreditkarte, löst Soular die Zahlung erst bei Warenausgang aus. Soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde, ist der Kaufpreis zwei Wochen nach Zugang der Rechnung beim Kunden zur Zahlung fällig. Ist der Kunde Unternehmer (vgl. Ziff. 2.2.), haben Zahlungen sofort ohne Abzug zu erfolgen.

5.3. Für den Verzug mit Zahlungen bei Kunden gelten folgende ergänzende Bestimmungen:

  • Der Kunde als Unternehmer (vgl. Ziff. 2.2.) gerät mit der Zahlung in Verzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf, wenn die Zahlung bei Soular nicht innerhalb von 10 Tagen nach Zugang der Rechnung beim Kunden eingeht. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkte (Verbraucher, vgl. Ziff. 2.1) bzw. 9 Prozentpunkte (Unternehmer) über dem jeweiligen Basiszinssatz berechnet. Zusätzlich wird dem Kunden als Verbraucher für jede postalische Mahnung eine Mahngebühr von € 0,7 berechnet, es sei denn, es handelt sich um eine verzugsbegründende Erstmahnung. Dem Kunden bleibt in den vorgenannten Fällen unbenommen nachzuweisen, dass Soular kein oder ein geringerer als der pauschalierte Schaden entstanden ist. Das Recht zur Geltendmachung der Pauschale gemäß § 288 Abs. 5 BGB gegenüber Unternehmern und eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt unberührt. Die Pauschale gemäß § 288 Abs. 5 BGB ist auch auf einen etwaigen weiteren Schadensersatzanspruch anzurechnen.
  • Bei Zahlungsverzug und/oder erheblicher Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden als Unternehmer kann Soular offene Forderungen sofort fällig stellen und für noch nicht ausgeführte Lieferungen und Leistungen wahlweise nach freiem Ermessen Zahlung bei Auslieferung oder Vorauszahlung verlangen. Soular geht von einer Verschlechterung der Vermögensverhältnisse insbesondere bei Erhalt unbefriedigender Kreditauskünfte über den Kunden aus.
  • Soular ist bei Kunden als Unternehmern trotz anderslautender Bestimmungen des Kunden berechtigt, Zahlungen zunächst auf dessen ältere Außenstände anzurechnen und wird den Kunden über die Art der erfolgten Verrechnung informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist Soular berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung anzurechnen.

6. Lieferfristen

6.1. Die Lieferzeiten sind abhängig von dem jeweiligen Produkt. Auf der Website von Soular wird durch Symbole und entsprechende Erläuterungen bei jedem Produkt die Verfügbarkeit angezeigt. Abhängig von der gewählten Versandart erfolgt die Lieferung sodann innerhalb der üblichen Versandzeit innerhalb der Bundesrepublik Deutschland.

6.2. Ergibt sich nach der Bestellung durch den Kunden eine Änderung des voraussichtlichen Bereitstellungs- bzw. Versandtages, wird der Kunde darüber automatisch per E-Mail informiert. Der Kunde hat dann, sofern er Verbraucher (vgl. Ziff. 2.1.) ist, jederzeit vor Bereitstellung der Ware bzw. deren Auslieferung das Recht, kostenfrei von seiner Bestellung zurückzutreten bzw. Änderungen vorzunehmen, sofern zwischen Soular und dem Kunden nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.

6.3. Der Kunde hat, soweit er Unternehmer (vgl. Ziff. 2.2.) ist, Soular bei Ãœberschreitung der Bereitstellungs- bzw. Lieferfrist eine angemessene Nachfrist zu setzen.

7. Nichtlieferung durch Vorlieferanten

7.1. Soular übernimmt kein Beschaffungsrisiko. Ist der Gegenstand trotz des vorherigen Abschlusses eines entsprechenden Einkaufsvertrags nicht oder vorübergehend nicht lieferbar, wird Soular den Kunden hierüber unverzüglich nach der Bestellung sowie in der Folgezeit in regelmäßigen Abständen informieren. Bis zur Selbstbelieferung durch den Vorlieferanten ist Soular von der Leistungspflicht befreit und kann bei fehlender Lieferbarkeit vom Vertrag zurücktreten. Dies gilt nicht, wenn Soular die Nichtlieferung durch den Vorlieferanten zu vertreten hat. Falls Soular zurücktreten will, wird sie das Rücktrittsrecht unverzüglich ausüben.

7.2. Im Falle des Rücktritts werden bereits auf den Kaufpreis gezahlte Beträge unverzüglich durch Soular erstattet. Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, wenn Soular die Nichtlieferung durch den Vorlieferanten zu vertreten hat.

8. Hinweise für die Rücksendung

8.1. Bitte verwenden Sie für die Rücksendung eine sichere - nach Möglichkeit die originale - Transportverpackung.

8.2. Elektronische Geräte mit Speichermöglichkeit sind auf Werkseinstellung zurückzusetzen.

9. Sonderbestimmungen für Unternehmer

Für Kunden als Unternehmer (vgl. Ziff. 2.2.) gelten zusätzlich folgende Bestimmungen:

9.1. Exportbestimmungen, Exportgenehmigung bei Weiterverkauf der Ware

9.1.1. Der Kunde wird von SoulAr gekaufte Waren nicht unter Verstoß gegen wirtschaftliche Sanktionsmaßnahmen verkaufen oder ausführen, die auf Grund des Außenwirtschaftsgesetzes (AWG) gelten oder erlassen wurden oder durch das AWG umgesetzt werden. Der Kunde wird von SoulAr gekaufte Waren weder an Länder, für welche die Europäische Union oder die USA restriktive Maßnahmen angeordnet haben, noch unter Verstoß gegen die jeweils geltenden Sanktionslisten der Vereinten Nationen, Europäischen Union oder USA exportieren oder weiterverkaufen. Zu den Sanktionslisten zählen u.a.:

-          United Nations Security Council Consolidated List (UN-Liste)

-          Consolidated Screening List (US-Liste)

-          Consolidated List of Sanctions (EU-Liste)

Der Kunde hat zu beachten, dass er die jeweils aktuellen Listen und Maßnahmen berücksichtigt.

9.1.2. Der Kunde als Unternehmer (vgl. Ziff. 2.2.) ist verpflichtet, von Soular gekaufte Waren in Länder, die in den unter Ziffer 9.1.1. genannten Gesetzen oder Bestimmungen als verbotene Bestimmungsziele erwähnt sind, nur mit einer entsprechenden behördlichen Genehmigung zu exportieren. Auf Verlangen von Soular weist der Kunde eine entsprechende Genehmigung nach. Der Kunde darf die Waren nicht an einen Käufer weiterverkaufen, bei dem der Kunde Kenntnis davon hat (oder hinreichende Gründe für die Annahme hat), dass der Käufer die Waren zu exportieren beabsichtigt, ohne zuvor eine entsprechend erforderliche Exportgenehmigung einzuholen.

9.1.3. Verkauft der Kunde an einen Weiterverkäufer, hat er ihm die Verpflichtungen aufzuerlegen, die den Verpflichtungen dieser Ziffern 9.1.1. und 9.1.2. entsprechen.

9.2. Erfüllungsort ist der Sitz von Soular.

9.3. Bei Auslieferungen an einen anderen Ort geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälli-gen Verschlechterung spätestens mit Übergabe an das beauftragte Transportunternehmen auf den Kunden über. Dies gilt auch für den Fall, dass Soular die Kosten für den Transport übernommen hat.

9.4. Zur Ansicht, auf Probe oder aus sonstigen Gründen leihweise gelieferte Gegenstände werden an den Kunden auf dessen Gefahr ausgeliefert und verbleiben bei diesem auf dessen Gefahr. Der Kunde ist für die sachgemäße Benutzung, den zufälligen Untergang und die zufällige Verschlechterung verantwortlich.

9.5. Bestellt der Kunde mehrere Artikel, die mangels sofortiger Lieferbarkeit nicht gemeinsam verschickt werden können, liefert Soular die Waren je nach Verfügbarkeit in zwei Teillieferungen, es sei denn, die teilweise Lieferung ist wegen eines funktionellen Zusammenhangs der Artikel oder aus anderen Gründen erkennbar nicht von Interesse für den Kunden. Die Versandkosten gemäß Ziffer 5.1. werden dem Kunden nur einmal berechnet.

9.6. Die Lieferung erfolgt per Paketdienstleister oder Spedition. Wird die bestellte Ware per Spedition ausgeliefert, erfolgt die Lieferung bis zur Bordsteinkante.

9.7. Der Kunde ist zur Abnahme verpflichtet. Nimmt der Kunde die Ware auch nach angemessener Nachfrist nicht ab, so ist Soular berechtigt, Schadensersatz in Höhe von 20% des vereinbarten Preises zu fordern, es sei denn, der Kunde weist nach, dass Soular nur ein geringerer als der vorgenannte pauschalierte Schaden entstanden ist. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens durch Soular bleibt unberührt. Die vorgenannte Pauschale wird jedoch auf den Schaden angerechnet. Die Kosten für verweigerte oder nicht abgeholte Sendungen werden dem Kunden in Rechnung gestellt.

9.8. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware unverzüglich nach Erhalt zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, Soular unverzüglich Anzeige zu machen. Unterlässt der Kunde die Anzeige, gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, es handelt sich um einen Mangel, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Zeigt sich später ein solcher Mangel, so muss dieser unverzüglich nach der Entdeckung angezeigt werden, andernfalls gilt die Ware auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt.

9.9. Die Mängelrüge hat schriftlich zu erfolgen und ist mit einer konkreten Mängelbeschreibung zu versehen. Die Frist zur Mängelrüge beträgt 48 Stunden seit Erhalt der Ware, bei verdeckten Mängeln 48 Stunden seit Entdeckung des Mangels, es sei denn, der Kunde weist nach, dass er zur Einhaltung der Frist auch nach ordnungsgemäßem Geschäftsgang nicht in der Lage war.

9.10. Äußerlich erkennbare Schäden der Transportverpackung sowie auf diesen Transportschäden beruhende erkennbare Schäden der Ware müssen auf dem Frachtbrief der Spedition oder auf dem Lieferschein vermerkt und bestätigt und innerhalb von 48 Stunden unter Beifügung des Vermerks schriftlich Soular angezeigt werden, damit Soular ihrerseits der Anzeigepflicht aus der Transportversicherung (vgl. Ziff. 12.4.) nachkommen kann.

10. Gewährleistung

10.1. Es besteht ein gesetzliches Mängelhaftungsrecht. Die Gewährleistung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen sowie den nachstehenden Regelungen.

10.2. Im Falle eines Mangels der Sache hat der Kunde gegen Soular einen Anspruch auf Nacherfüllung. Setzt der Kunde hierfür eine Frist, muss diese angemessen sein. Ist der Kunde Verbraucher, hat Soular die Nacherfüllung innerhalb einer angemessenen Frist ab dem Zeitpunkt, zu dem der Verbraucher Soular über den Mangel unterrichtet hat, und ohne erhebliche Unannehmlichkeiten für den Verbraucher durchzuführen, wobei die Art der Ware sowie der Zweck, für den der Verbraucher die Ware benötigt, zu berücksichtigen sind. Der Kunde hat Soular die Sache zum Zweck der Nacherfüllung zur Verfügung zu stellen. Gewährleistungs- oder Garantieansprüche bestehen nicht bei einer übermäßigen Beanspruchung der Kaufsache. In einem solchen Fall liegt kein Mangel vor. Hierzu zählt insbesondere die Verwendung von Speichermedien zur Nutzung oder Generierung von Kryptowährungen, die dazu führen kann, dass sich die Haltbarkeit von Speichermedien im Vergleich zur gewöhnlichen Verwendung erheblich verkürzt. Die von Soular verkauften Speichermedien sind nicht für die Verwendung für Kryptowährung geeignet.

10.3. Ist der Kunde ein Kaufmann und gehört die Bestellung zum Betrieb seines Handelsgewerbes, gelten für Mängelrügen die gesetzlichen Bestimmungen. Mängelanzeigen müssen schriftlich und nach Maßgabe der Ziffern 9.8. bis 9.10. erfolgen.

10.4. Die Verjährung von Ansprüchen wegen Mängeln richtet sich grundsätzlich nach den gesetzlichen Vorschriften. Ist der Kunde Unternehmer (vgl. Ziff. 2.2.), verjähren Ansprüche wegen Sachmängeln mit Ablauf einer Frist von einem Jahr ab Lieferung der Sache. Die gesetzlichen Verjährungsfristen für Rückgriffsansprüche bleiben hiervon unberührt.

10.5. Die in Ziffer 10.4. S. 2 genannten Verjährungsfristen gelten nicht im Fall des Vorsatzes oder bei arglistigem Verschweigen eines Mangels oder soweit Soular eine Garantie für die Beschaffenheit des Liefergegenstandes übernommen hat. Sie gelten außerdem nicht für Ansprüche wegen Sachmängeln in den Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz, bei einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung oder bei schuldhafter Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (vgl. Ziff. 12.2.).

10.6. Ist der Kunde Unternehmer (vgl. Ziff. 2.2.), gelten für die Mängelgewährleistung folgende Bestimmungen:

10.6.1. Im Falle eines Mangels der Sache hat der Kunde Soular eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu setzen. Soular ist berechtigt, die vom Kunden gewählte Form der Nacherfüllung zu verweigern, wenn diese mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist. Dies ist insbesondere der Fall, wenn die Kosten der Nacherfüllung den Wert der Kaufsache, wäre sie mangelfrei, übersteigen oder die Kosten der Nacherfüllung den Betrag übersteigen, um den der Mangel den Wert der Kaufsache mindert oder die andere als die vom Kunden gewählte Form der Nacherfüllung günstiger ist und für den Kunden keine erheblichen Nachteile bedeutet.

10.6.2. Der Gewährleistungsanspruch des Kunden be-schränkt sich in diesem Fall auf die andere Art der Nacherfüllung. Ist auch die andere Art der Nacherfüllung mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden, kann Soular die Nacherfüllung insgesamt verweigern.

10.6.3. Bei Lieferung gebrauchter Waren sind Gewährleistungsansprüche für Mängel der Kaufsache sowie Ansprüche auf Schadensersatz aufgrund von Mängeln der Kaufsache ausgeschlossen. Dies gilt nicht in den in Ziffer 10.5. benannten Ausnahmefällen. Gebrauchte Waren in diesem Sinne sind auch Waren, die von Soular überarbeitet und erneuert wurden.

10.6.4. Gewährleistungs- oder Garantieansprüche beste-hen nicht für Mängel, die auf Bedienungsfehlern sowie Eingriffen oder Reparaturen durch den Kunden oder nicht von Soular autorisierten Dritten beruhen. Dies gilt auch bei natürlichem Verschleiß, Temperatur- und Witterungseinflüssen sowie bei Verwendung ungeeigneten Zubehörs, es sei denn, Soular hat diese Einwirkungen zu vertreten.

10.6.5. Wegen unverschuldeter Irrtümer und Druck- oder Übermittlungsfehlern, welche Soular zur Anfechtung berechtigen, kann der Kunde keinen Schadensersatz als Folge der Anfechtung geltend machen.

10.6.6. Gewährleistungs- oder Garantieansprüche bestehen nicht bei einer übermäßigen Beanspruchung der Kaufsache. In einem solchen Fall liegt kein Mangel vor. Hierzu zählt insbesondere die Verwendung von Speichermedien zur Nutzung oder Generierung von Kryptowährungen, die dazu führen kann, dass sich die Haltbarkeit von Speichermedien im Vergleich zur gewöhnlichen Verwendung erheblich verkürzt. Die von Soular verkauften Speichermedien sind nicht für die Verwendung für Kryptowährung geeignet. Soweit der Kunde von Soular Speichermedien erwirbt und beabsichtigt, diese an einen Unternehmer weiterzuverkaufen, ist der dazu verpflichtet, den Unternehmer auf den Inhalt der vorgenannten Regelung hinzuweisen und die Eignung der Speichermedien für eine Verwendung im Zusammenhang mit Kryptowährung auszuschließen.

10.6.7. Speichermedien sind grundsätzlich nicht für die Verwendung im Bereich der Automobil- und Flugzeugindustrie geeignet, es sei denn, das Produkt enthält ausdrückliche Hinweise darauf, dass es für eine solche Verwendung geeignet ist. Gewährleistungsansprüche sind insoweit ausgeschlossen. Käufer, die Speichermedien von Soular erwerben und weiterverkaufen, sind dazu verpflichtet, ihre weiteren Abnehmer auf die vorgenannte fehlende Eignung hinzuweisen und Gewährleistungsansprüche insoweit auszuschließen.

11. Eigentumsvorbehalt

11.1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises und Ausgleich sämtlicher Ansprüche aus dem Liefervertrag Eigentum von Soular.

11.2. Ist der Kunde Unternehmer (Ziffer 2.2.), behält sich Soular darüber hinaus das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur Erfüllung aller bereits zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses entstandenen Forderungen einschließlich aller Forderungen aus Anschlussverträgen und Nachbestellungen vor (nachfolgend auch „Gesamtforderungen" genannt). Der Kunde als Unternehmer tritt bereits jetzt alle Forderungen, die er aus einer Weiterveräußerung der Ware gegen seinen Abnehmer erwirbt, sicherungshalber in voller Höhe an Soular ab. Der Kunde ist widerruflich zur Einziehung dieser Forderungen ermächtigt. Soular wird die Einziehungsermächtigung nur widerrufen und die abgetretenen Forderungen selbst einziehen, wenn der Kunde mit seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber Soular in Verzug gerät, oder Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden gestellt worden ist.

11.3. Soular ist verpflichtet, die bestehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als ihr Wert die Gesamtforderungen um mehr als 20% übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten steht im Ermessen von Soular.

11.4. Ist der Kunde Unternehmer (Ziffer 2.2.), sind Zugriffe Dritter auf die im Eigentum oder Miteigentum von Soular stehenden Waren von dem Kunden unverzüglich anzuzeigen. Durch solche Eingriffe entstehende Kosten für eine außerprozessuale Freigabe trägt der Kunde.

11.5. Soular ist bei Verträgen, bei denen die gelieferte Ware unter Eigentumsvorbehalt steht, zum Rücktritt berechtigt, wenn der Käufer mit der Kaufpreiszahlung oder einer Gesamtforderung von mehr als € 250,00 in Verzug gerät. Dieses Rücktrittsrecht ist auf Verträge beschränkt, bei denen der Wert der gelieferten Ware maximal 120% der Gesamtforderungen beträgt.

12. Haftung

12.1. Schadensersatzansprüche wegen Pflichtverletzung und aus unerlaubter Handlung sowie Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen sind vorbehaltlich der nachfolgenden Regelungen sowohl gegenüber Soular als auch gegenüber seinen Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen.

12.2. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht, wenn der Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde, sowie bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, das heißt solcher vertraglicher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf, und deren Verletzung auf der anderen Seite die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet. Sie gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn Soular die Pflichtverletzung zu vertreten hat. Die Beschränkung gilt weiterhin nicht für Schäden, die auf dem Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft beruhen oder für die eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz vorgesehen ist.

12.3. Im Falle des Schadensersatzanspruchs für die leicht fahrlässige Verletzung vertragswesentlicher Pflichten und in Fällen der grob fahrlässigen Verletzung vertraglicher Nebenpflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Dies gilt nicht in Fällen von Personenschäden, von Schäden, die auf dem Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft beruhen oder für die eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz vorgesehen ist.

12.4. Zur Absicherung des Transportrisikos werden die Lieferungen automatisch transportversichert. Die Versicherungskosten sind abhängig vom Warennettowert und werden bei Kunden als Unternehmern (vgl. Ziff. 2.2.) mit der bestellten Ware in Rechnung gestellt. Von der Versicherung gezahlte Beträge werden dem Kunden von Soular unverzüglich gutgeschrieben. Dies gilt auch dann, wenn eine Haftung von Soular aufgrund der vorstehenden Regelungen ausgeschlossen ist, der typischerweise entstehende und vorhersehbare Schaden aber gleichwohl von dem Versicherungsschutz umfasst ist. Weitergehende Ansprüche des Kunden gegen Soular sind in diesem Fall ausgeschlossen.

13. Aufrechnungsverbot, Zurückbehaltungsrecht

Ist der Kunde Unternehmer (Ziffer 2.2.), ist er mit außerhalb des Synallagmas, d.h. außerhalb des Gegenseitigkeitsverhältnisses von Leistung und Gegenleistung, stehenden Forderungen nicht zur Aufrechnung berechtigt. Das Aufrechnungsverbot gilt nicht, wenn die Gegenforderungen von Soular nicht bestritten, rechtskräftig festgestellt, oder zur Entscheidung reif sind. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde als Unternehmer nicht geltend machen, es sei denn, es liegt eine der vorgenannten Ausnahmen vor.

14. Online-Registrierung, Zugangsdaten

14.1. Soweit der Kunde als Verbraucher (vgl. Ziff. 2.1.) Waren bestellt, ist für die Bestellung grundsätzlich keine Registrierung notwendig. Für die Nutzung des Angebots als Unternehmer (vgl. Ziff. 2.2.) ist eine Registrierung des Kunden sowie die Speicherung der von ihm angegebenen Daten erforderlich. Nach der Registrierung wird für den Kunden ein Nutzerkonto eingerichtet. Dem Kunden werden die erforderlichen Zugangs- und Nutzungsdaten mitgeteilt (im Folgenden einschließlich des Passworts „Zugangsdaten" genannt). Soular ist zur späteren Änderung der Zugangsdaten des Kunden berechtigt. In diesem Fall werden dem Kunden die neuen Zugangsdaten unverzüglich mitgeteilt.

14.2. Der Kunde ist für den Schutz der Zugangsdaten verantwortlich. Die Zugangsdaten sind geheim zu halten und dürfen vorbehaltlich einer schriftlichen Zustimmung von Seiten Soular Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Dem Kunden ist bekannt, dass Dritte bei Kenntnis der Zugangsdaten die Möglichkeit haben, im Namen des Kunden Bestellungen bei Soular vorzunehmen. Stellt der Kunde fest oder hegt er den Verdacht, dass seine Zugangsdaten von Dritten genutzt werden, ist er zur unverzüglichen Änderung seiner Zugangsdaten oder, falls ihm dies nicht möglich ist, zur unverzüglichen Unterrichtung von Soular verpflichtet.

14.3. Bei begründetem Verdacht auf Missbrauch der Zugangsdaten des Kunden, insbesondere wenn dieser durch den Kunden angezeigt wurde, ist Soular zur sofortigen Sperrung des Zugangs berechtigt. Soular wird den Kunden über die Sperrung informieren.

14.4. Soular haftet nicht für Schäden, die dem Kunden durch Missbrauch oder Verlust der Zugangsdaten entstehen. Dies gilt nicht, wenn der Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. Der Haftungsausschluss gilt ferner nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn Soular die Pflichtverletzung zu vertreten hat.

15. Datenschutz

Die Datenschutzpraxis von Soular steht im Einklang mit den jeweils geltenden Datenschutzbestimmungen, wie z.B. der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sowie dem Telemediengesetz (TMG). Sämtliche Informationen zur Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten der Nutzer finden sich in den Datenschutzhinweisen.

16. Rechtlicher Hinweis zum Inhalt der Webseiten

Die Inhalte der Webseiten von Soular werden mit hohem wirtschaftlichem Aufwand erstellt und aktualisiert. Die Nutzung der Inhalte der Webseiten von Soular darf nur zu Informationszwecken des Kunden für den Eigenbedarf erfolgen. Nicht gestattet ist jede darüber hinaus gehende Verwendung der Inhalte oder eine Verlinkung mit den Inhalten zu wirtschaftlichen Zwecken. Dies gilt unabhängig von der rechtlichen Schutzfähigkeit insbesondere für Wasserzeichen und sonstige Kennzeichen der Soular, für Bilder, Produktbeschreibungen, Produktdaten und sonstige Produktangaben. Der Kunde erkennt die vorstehenden Einschränkungen der Nutzung der Inhalte der Webseiten von Soular an.

17. Änderungen der AGB

Soular ist zu Änderungen dieser AGB mit Wirkung für die Zukunft berechtigt. Die Änderungen werden wirksam, wenn die AGB in ihrer geänderten Form in ein Rechtsgeschäft einbezogen werden. Sie gelten auch dann als wirksam vereinbart, wenn Soular auf die Änderungen in elektronischer Form (E-Mail) hinweist, der Kunde die Änderungen zur Kenntnis nehmen kann und diesen nicht innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht. Die Änderungsmitteilung enthält die Frist und die Folgen der Fristsäumnis. Für den Fall des Widerspruchs behält sich Soular die Beendigung der Geschäftsbeziehung vor.

18. Schlussbestimmungen, Streitbeilegungsverfahren

18.1. Auf den Vertrag findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Die Geltung des UN-Kaufrechts sowie des deutschen Internationalen Privatrechts ist ausgeschlossen. Ist der Kunde ein Verbraucher (vgl. Ziff. 2.1.), sind darüber hinaus die zwingenden Verbraucherschutzbestimmungen anwendbar, die in dem Staat gelten, in denen der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, sofern diese dem Kunden einen weitergehenden Schutz bieten.

18.2. Ist der Kunde ein Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Ansprüche Würzburg. Dies gilt auch in Fällen, in denen der Sitz oder der gewöhnliche Aufenthaltsort des Kunden nach Vertragsschluss aus dem Geltungsbereich der Zivilprozessordnung verlegt wird oder im Zeitpunkt einer Klageerhebung unbekannt ist.

18.3. Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so bleiben sowohl der Vertrag als auch die Geschäftsbedingungen im Übrigen wirksam.

18.4. Link zur OS-Plattform gemäß Art.14 Abs.1 der Verordnung EU Nr. 524/2013: http://ec.europa.eu/consumers/odr/ .

Soular ist weder gesetzlich dazu verpflichtet noch auf freiwilliger Basis dazu bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Soular wird sich im Konfliktfall bemühen, mit dem Kunden eine für beide Seiten akzeptable Lösung zu finden. Da Schlichtungsstellen kostenpflichtig sind, wird Soular auch in dem wohlverstandenen Kosteninteresse des Kunden nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilnehmen.

Stand: 12. Dezember 2022

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