dummy

Mach deine Tür smart

Nie wieder den Schlüssel vergessen. Mit dem tedee-System steuerst du deine Tür einfach per Smartphone.

Komfortabler Zugang

Öffne und schließe deine Tür einfach per Fingertipp über die kostenlose tedee-App für iOS und Android. Für einen Schnellzugriff lässt sich ein Widget einrichten. Eine Steuerung über die Apple Watch ist ebenfalls möglich.

Automatisches Öffnen

Lasse ruhig deinen Schlüssel und das Smartphone in der Tasche. Dank der Auto-Unlock-Funktion öffnet das tedee-Schloss automatisch die Tür bei Annäherung und lässt dich freihändig eintreten.

Automatisches Verriegeln

Halte die Taste des tedee-Schlosses etwa eine Sekunde gedrückt, bevor du dein Zuhause verlässt, und tedee sperrt automatisch und sicher die Tür hinter dir ab.

Digitale Schlüssel senden

Gewähre anderen Personen von unterwegs und jederzeit eine Zugangsberechtigung bequem per App. Verwalte unbegrenzt viele Nutzer und wähle zwischen dauerhaften, wiederkehrenden oder zeitbegrenzten Zugängen.

Drei Zugriffsstufen

Behalte die volle Kontrolle über deine digitalen Schlüssel.

Besitzer

Der Besitzer hat Zugriff auf alle Funktionen und Einstellungen des Schlosses. Er kann anderen Personen einen dauerhaften, wiederkehrenden oder zeitbegrenzten Zugang gewähren und die Zugriffsberechtigungen aller Nutzer verwalten.

Administrator

Ein Administrator hat Zugriff auf alle Funktionen und Einstellungen des Schlosses. Er kann Gästen einen dauerhaften, wiederkehrenden oder zeitbegrenzten Zugang gewähren und deren Zugriffsberechtigungen verwalten.

Gast

Ein Gast kann die Tür nur öffnen und schließen und hat keinen Zugriff auf die Einstellungen des Schlosses oder die Berechtigungen anderer Nutzer. Sein Zugang kann dauerhaft, wiederkehrend oder zeitbegrenzt sein.

Vielfältige Funktionen mit der tedee-App

Auf- und zusperren

Öffne und schließe dein Türschloss bequem per Fingertipp über dein Smartphone und die kostenlose tedee-App für iOS und Android. Wurde der Türriegel nur einfach statt zweifach verriegelt, zeigt dies die App mit dem Status halbgeschlossen an.

Sprachsteuerung

Nutze Siri-Shortcuts, um dein tedee-Schloss mit einem iPhone oder einer Apple Watch per Sprachsteuerung zu bedienen. Auch über Alexa und Google Assistant lässt sich tedee steuern.

Schnellzugriff per Widget

Richte ein Widget auf deinem iOS- oder Android-Gerät ein, um schnell auf das Schloss zuzugreifen. So ist die Steuerung direkt vom Startbildschirm aus möglich und die App muss nicht extra geöffnet werden.

Auto-Unlock

Wenn du nach Hause kommst, öffnet tedee automatisch die Tür. Bei Annäherung erkennt dein Smartphone per Bluetooth das smarte Türschloss und öffnet über die Auto-Unlock-Funktion die Haustür, ohne dass du dafür dein Smartphone aus der Tasche holen musst.

Zutrittsberechtigungen

Egal, wo du dich gerade befindest, gewähre bequem von unterwegs und jederzeit anderen Personen einen Zugang zu deinem Zuhause. Dabei kannst du flexibel zwischen dauerhaften, zeitbegrenzten und wiederkehrenden Zutrittsberechtigungen wählen. Genauso leicht lassen sich diese über die App wieder entziehen.

Aktivitätenprotokoll

Behalte alle Aktivitäten im Blick und sehe detailliert, wer wann die Tür geöffnet oder geschlossen hat. Chronologisch sortiert zeigt ein Protokoll in der App an, wenn ein Nutzer das tedee-Schloss betätigt hat — egal, ob manuell mit dem Schlüssel, per Auto-Unlock oder per App.

Benachrichtigungen in Echtzeit

Per Push-Benachrichtigung bleibst du über wichtige Ereignisse und Aktivitäten stets informiert. Lasse dich beispielsweise in Echtzeit benachrichtigen, sobald jemand die Tür öffnet. Dabei macht es keinen Unterschied, ob die Tür manuell mit dem Schlüssel oder per App geöffnet wird. Für diese Funktion ist die tedee-Bridge erforderlich.

Steuerung per Apple Watch

Dank unserer Apple-Watch-App lässt sich das tedee-Schloss noch komfortabler bedienen: Öffne und schließe die Tür einfach per Fingertipp auf deiner Apple Watch und lasse dein iPhone ruhig in der Tasche.

Höchste Sicherheit

Das tedee-Schloss verwendet das aktuellste TLS-1.3-Protokoll und eine 256-Bit-Verschlüsselung für ein Höchstmaß an Sicherheit bei der Kommunikation. Das unabhängige Institut für IT-Sicherheit AV-Test bestätigt und zertifiziert die Sicherheit des tedee-Systems. Die einzigen Personen mit Zugriff auf dein Schloss sind diejenigen, denen du einen digitalen Schlüssel gewährt hast.

Funktionsübersicht

Für den vollen Funktionsumfang empfehlen wir das tedee-Schloss zusammen mit der tedee-Bridge zu nutzen. Doch auch ohne Bridge stehen dir viele Funktionen zur Verfügung. Hier eine Übersicht der Unterschiede:

Smartphone-App
Ent- und verriegeln aus der Ferne
Schlossstatus aus der Ferne einsehen
Protokollierung
Grundsätzlich werden auch ohne tedee-Bridge alle Vorgänge protokolliert. Allerdings musst du dich in Bluetoothreichweite des Schlosses befinden, um die aktuellsten Vorgänge auslesen zu können.
Benachrichtigungen in Echtzeit
Widget
Apple Watch
Siri-Shortcuts
Web API
Amazon Alexa
Apple HomeKit
Tedee PRO kann direkt und ohne WLAN-Bridge in HomeKit integriert werden. Tedee GO ist zum aktuellen Zeitpunkt nicht kompatibel.
Google Home
Integration in Smart-Home-Systeme
-Fibaro
-Home Assistant
-Homebridge
-Homey
-Loxone
Auto-Unlock
Bei einer Nutzung von Android-Smartphones hat die Verwendung der tedee-Bridge keinen Einfluss für diese Funktion. Mit iOS-Geräten empfehlen wir grundsätzlich die Verwendung der tedee-Bridge für diese Funktion. Die Bridge beinhaltet einen iBeacon, der die Zuverlässigkeit des Auto-Unlock bei iOS wesentlich verbessert.
Digitale Schlüssel senden
Digitale Schlüssel entziehen
Das entziehen von digitalen Schlüssel erfordert grundsätzlich keine tedee-Bridge. Allerdings kann es eine zeitliche Verzögerung von bis zu 10 Tagen geben, wenn das Smartphone des Gastes keinen Internetzugriff hat und du keine Bridge mit dem Schloss verbunden hast.
Gleichzeitiger ZugriffUnbegrenztMaximal 5 Nutzer können gleichzeitig auf das Schloss zugreifen. Befinden sich mehr Nutzer gleichzeitig in Bluetoothreichweite, kann es dazu führen, dass das Schloss nicht erreichbar ist.

Nutzung von Cookies

Um unsere Website für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend zu verbessern, verwendet smartlock verschiedene Cookies („Marketing-Cookies“). Wenn Sie auf den Button „Alle zulassen“ klicken, stimmen Sie der Verwendung dieser vorstehend genannten Cookies zu. Darüber hinaus setzt smartlock technisch notwendige Cookies ein, um den Betrieb der Webseite sicherzustellen („Technisch notwendige Cookies“). Weitere Informationen zu den eingesetzten Cookies und den damit einhergehenden Verarbeitungen personenbezogener Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Weitere Informationen zum Diensteanbieter dieser Website finden Sie zudem in unserem Impressum.

Notwendigimmer aktiv

Pay Pal

PayPal ist ein Online-Bezahldienst des Unternehmens PayPal (Europe) S.à r.l. & Cie, S.C.A., dessen Cookies auf der Website von smartlock eingebunden sind, um eine reibungslose Bezahlung mittels PayPal zu ermöglichen, sofern der Nutzer diese Bezahloption auswählt. PayPal ist Empfänger der in Zusammenhang mit diesen Cookies verarbeiteten Daten. Rechtsgrundlage für das Setzen der und den Zugriff auf bereits gesetzte Cookies oder ähnliche Technologien ist § 25 Abs. 2 Nr. 2 TTDSG.

Google Tag Manager

Google Tag Manager ist ein Tag-Management-System (TMS) des Unternehmens Google Ireland Limited, mit dem Tracking-Codes und verbundene Code-Fragmente (im Allgemeinen als Tags bezeichnet) auf der Website von smartlock eingebunden werden. Google ist Empfänger der in Zusammenhang mit diesen Cookies verarbeiteten Daten. Rechtsgrundlage für das Setzen der und den Zugriff auf bereits gesetzte Cookies oder ähnliche Technologien ist § 25 Abs. 2 Nr. 2 TTDSG.

Marketing

Google Analytics 4

Google Analytics 4 ist ein Tool des Unternehmens Google Ireland Limited, mit dem die Nutzung der Website von smartlock durch Website-Besucher unter verschiedenen Aspekten untersucht werden kann. Google ist Empfänger der in Zusammenhang mit diesen Cookies stattfindenden Datenverarbeitungen. Rechtsgrundlage für das Setzen der und den Zugriff auf bereits gesetzte Cookies oder ähnliche Technologien ist § 25 Abs. 1 TTDSG.

Alle ablehnenAuswahl speichernAlle zulassen